Aktuelles

23.11.2022

Schenkungen/Übertragungen von Immobilien zum Jahresende 2022

Aus Bewertungs- und Steuergesichtspunkten kann es unter Umständen vorteilhaft sein, Übertragungen von Immobilien noch im Jahr 2022 vorzunehmen. Ein typischer Fall ist beispielsweise die Übertragung einer Wohnung an die Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge mit Nießbrauchsvorbehalt für die Eltern.

Da uns vermehrt entsprechende Anfragen erreichen, bitten wir Sie falls die Beurkundung noch im Jahr 2022 stattfinden soll zur Beschleunigung um folgendes Vorgehen:

  • Schicken Sie uns bitte gleich mit Ihrer Anfrage das soweit wie möglich ausgefüllte Datenblatt „Überlassung einer Immobilie“ > Download
  • Bitte vermerken Sie im Betreff „Übertragung Beurkundung 2022 erforderlich“

Wir bemühen uns, entsprechende Beurkundungstermine noch in diesem Jahr möglich zu machen. Auch bei eilbedürftigen Angelegenheiten ist uns aber eine gründliche Vorbereitung und Beratung wichtig. Für Rückfragen stehen wir daher gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass wir keine verbindlichen Auskünfte zu Steuerfragen geben können. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich gegebenenfalls an eine/n Steuerberater/in.