General- und Vorsorgevollmacht
Selbstbestimmtes Handeln ist in unserer Gesellschaft ein anerkanntes Ziel. General- und Vorsorgevollmachten ermöglichen durch die selbstbestimmte Auswahl von Personen, auch im Fall der Handlungs-/Geschäftsunfähigkeit Einfluss darauf zu nehmen, wer, zu welchen Themen und mit welcher Kompetenz als Handlungsinstrument für den Vollmachtgeber entscheiden und handeln darf. Dabei kann es zu unterschiedlichen Entscheidungen, Bevollmächtigten und Handlungskompetenzen in den Vermögensangelegenheiten, persönliche Angelegenheiten, Gesundheitsfragen und ggf. auch unternehmensbezogenen Angelegenheiten kommen. Vollmachten sind daher ein wichtiges Instrument der individuellen Vorsorge, das wir gemeinsam ausgestalten.
Zu den Online-Formularen:
> Vorsorgevollmacht
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