Immobilienrecht
Im deutschen Immobilien- und Sachenrecht nimmt der Notar eine wichtige Rolle ein. Denn der Erwerb oder die Übertragung von Immobilien-Eigentum, wie Grundstücke oder Gebäude, werden erst durch eine notarielle Beurkundung wirksam. Wir gestalten und beurkunden deshalb bezogen auf die Immobilie sowohl den Kaufvertrag, den Tauschvertrag, den Schenkungsvertrag, den Bauträgervertrag als auch die komplexeren Verträge wie Projektverträge, Quartiersvereinbarungen, Teilungserklärungen und Realteilungsverträge.
Zudem sind wir im Bereich der grundstücksbezogenen Verträge der öffentlichen Hand Ihr kompetenter Ansprechpartner. Hier überzeugen wir durch eine langjährige Erfahrung mit der Gestaltung und Beurkundung von Städtebaulichen Verträgen, Umlegungsvereinbarungen und Erschließungsverträgen einschließlich der Übernahme einer notariellen Mediatorentätigkeit.
Zu den Online-Formularen:
> Immobilienkauf
> Schenkung
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