Vermögensnachfolge, Erbrecht
Die Weitergabe des Vermögens zu Lebzeiten und/oder für den Fall des Todes zu regeln ist ein Anliegen, das neben rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsthemen häufig sehr persönliche und individuelle Wünsche beinhaltet. Wir nehmen gerade auch in diesem Bereich die notarielle Beratungsfunktion sehr ernst und gestalten Schenkungsverträge, Testamente, Erbverträge, aber auch Stiftungsvorgänge und Unternehmensnachfolgen individuell und passgenau. Dabei ist uns eine enge Abstimmung mit dem steuerlichen Berater sehr wichtig.
Ist eine Erbfolge bereits eingetreten, umfasst unsere notarielle Tätigkeit die Beglaubigung von Ausschlagungserklärungen, die Beurkundung von Erbscheinsanträgen sowie die Gestaltung von Erbauseinandersetzungen.
Zu den Online-Formularen:
> Schenkung
> Testament/Erbvertrag
> Erbschein
> Erbauseinandersetzung
> Erbausschlagung
Weitere Rechtsgebiete: