Aktuelles

21.09.2020

Bundestag beschließt WEG-Reform

Das am 17. September 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz enthält laut Mitteilung des Bundesjustizministeriums zahlreiche Neuerungen.

  • Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer erhält im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihr bzw. ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.
  • Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei sollen Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt werden.
  • Die Organisation der Verwaltung soll effizienter werden. Zugleich wird der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt.
  • Die Qualität der Verwaltung soll erhöht werden, indem den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern die Möglichkeit gegeben wird, die Verwaltung einem zertifizierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat.
  • Die Online-Teilnahme an Versammlungen kann gestattet werden.
  • Das Streitpotential in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.

Darüber hinaus ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung, dass die Sondereigentumsfähigkeit auf Freiflächen erstreckt werden soll. Damit wird es künftig insbesondere möglich, Sondereigentum an Garten- und Terrassenflächen sowie an Außenstellplätzen zu erwerben. Bislang werden hier in der Regel Sondernutzungsrechte bestellt.

 

Die Beratung im Bundesrat soll voraussichtlich am 9. Oktober 2020 erfolgen.