Aktuelles

22.11.2021

Vorsorgemaßnahmen Infektionsschutz

Da wir unsere Tätigkeit für Sie dauerhaft aufrechterhalten wollen, treffen wir ab 22.11.2021 folgende an das Infektionsgeschehen angepassten Vorsorgemaßnahmen zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr:

  • Besprechungstermine werden überwiegend telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt.
     
  • Präsenztermine erfordern vorherige Terminvereinbarung.
     
  • Personen, bei denen der begründete Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht oder die in den letzten 14 Tagen sich in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit Personen hatten, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden oder sich sonst in häusliche Quarantäne begeben mussten, dürfen die Kanzlei nicht betreten.
     
  • Beim Betreten der Kanzlei muss unter Angabe der Kontaktdaten eine Erklärung unterzeichnet werden, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind sowie ein 3G-Nachweis vorgelegt werden. Gerne können Sie die auszufüllende Erklärung auch vorab hier herunterladen und ausgefüllt mitbringen. Bitte beachten Sie, dass für den 3G-Nachweis bei Vorlage eines negativen Antigen-Schnell- oder PCR-Tests der Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein darf, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ausnahmen können nur im Einzelfall nach vorheriger Absprache unter Berücksichtigung der Einhaltung der aktuellen Nachweis- und Quarantänepflichten sowie der von uns vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregeln gewährt werden. Soweit kein ausreichender Infektionsschutz sichergestellt werden kann, behalten wir uns auch die Verschiebung von Terminen/Beurkundungen vor.
     
  • Der Zutritt zur Kanzlei sowie die Teilnahme an Terminen bzw. Beurkundungen wird nur den Beteiligten selbst und den nach dem Beurkundungsgesetz zwingend zu beteiligenden weiteren Personen (z.B. Dolmetschern, Zeugen) gewährt. Zusätzliche Teilnehmer werden nur in begründeten Fällen und nach vorheriger Absprache sowie bei ausreichender Kapazität der Besprechungszimmer zugelassen.
     
  • Termine in der Kanzlei werden so großzügig geplant, dass Begegnungen, insbesondere in Wartezimmern, vermieden werden. Die Beteiligten werden gebeten, nicht zu lang vor der vereinbarten Uhrzeit in der Kanzlei einzutreffen.
     
  • Es werden möglichst große Besprechungsräume genutzt, die regelmäßig (spätestens nach jedem Termin) gründlich gelüftet werden. Wir weisen darauf hin, dass bei längeren Terminen auch regelmäßiges Stoßlüften erforderlich sein kann.
     
  • Alle im Notariat befindlichen Personen halten möglichst durchgehend einen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern ein. Es gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht für Mandanten und Mitarbeiter (mindestens medizinische Maske) außerhalb der Beurkundungs-/Arbeitszimmer sowie im Treppenhaus und den Aufzügen.
    Zusätzlich haben wir an allen relevanten Stellen Plexiglasscheiben angebracht und Luftreinigungsgeräte aufgestellt, die während der Beurkundungen oder Besprechungen Schutz bieten.
     
  • Auf das Händeschütteln wird generell verzichtet. Die Hände sollen regelmäßig gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden.
     
  • Häufig berührte Oberfläche werden regelmäßig gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert.
     
  • Schreibutensilien werden nicht herumgereicht, es werden geeignete Kugelschreiber zur persönlichen Verwendung zur Verfügung gestellt.
     
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie bei Eintreffen in der Kanzlei bitten, Ihre Hände nochmals gründlich zu waschen und die zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel zu verwenden.