Aktuelles

30.03.2022

Online-Verfahren soll erweitert werden

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Erweiterung des kürzlich bereits vorgestellten Gesetzes zur Online-Beglaubigung und Online-GmbH Gründung vorgelegt. Danach wird voraussichtlich bereits zum 1. August 2022 die Online-Beglaubigung aller Arten von Handelsregisteranmeldungen zulässig sein. Insbesondere können damit auch alle Anmeldungen bei der GmbH & Co. KG online beglaubigt werden.

Erst ab 1. August 2023 soll dann unter anderem auch die Online-Beurkundung von einstimmigen satzungsändernden Beschlüssen möglich sein. Damit kann dann beispielsweise die Sitzverlegung einer GmbH komplett im Online-Verfahren durchgeführt werden. Die Entwurfsbegründung geht davon aus, dass eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf satzungsändernde Beschlüsse nur insoweit gerechtfertigt ist, als diese ihrer Struktur nach der konsensualen Gesellschaftsgründung entsprechen. Wird dagegen der Beschluss als Mehrheitsentscheidung gegen eine Minderheit der Gesellschafter gefasst, bleibt das bewährte Präsenzverfahren die einzig zulässige Variante des Beurkundungsverfahrens.  Für solche nicht-konsensualen Vorgänge ist nach der Gesetzesbegründung das Online-Verfahren nicht geeignet.

Weitere Informationen unter
Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie