Aktuelles

07.04.2021

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten.

Das Gesetz setzt eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um.

Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen.

Der wesentliche Regelungsinhalt sieht vor, dass

  • beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen künftig jeder Stellplatz und
  • beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen jeder dritte Stellplatz

mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität auszustatten ist. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Das Gesetz sieht weiter die Möglichkeit vor, die Vorgaben zur Lade- und Leitungsinfrastruktur unter bestimmten Voraussetzungen im Quartier erfüllen zu können.

Die neuen Vorgaben sind ab sofort für alle Vorhaben zu beachten, für welche die Bauantragstellung nicht bereits vor Inkrafttreten des GEIG erfolgt ist.