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08.06.2021

Baulandmobilisierungsgesetz gebilligt: Genehmigungserfordernis für die Begründung von Wohnungseigentum kommt.

Das Gesetz verfolgt u.a. das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die „Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen“ zu beschränken. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Landesregierung muss ein Gebiet durch Rechtsverordnung zum „angespannten Wohnungsmarkt“ erklärt haben. Befinden sich in einem Wohngebäude mehr als fünf Wohnungen, kann die Genehmigung zur Aufteilung in Eigentumswohnungen untersagt werden.

Das Genehmigungserfordernis gilt demnach nach dem Baugesetzbuch nicht, wenn sich in einem Wohngebäude nicht mehr als fünf Wohnungen befinden. Hiervon kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung jedoch eine abweichende Anzahl an Wohnungen festlegen, die zwischen drei und 15 Wohnungen liegen kann.

Zudem ist ein Katalog von Tatbeständen – wie beispielsweise eine Erbauseinandersetzung, eine Familienangehörigennutzung oder der mehrheitliche Mietererwerb von mindestens zwei Dritteln der Mieter – enthalten, in denen die Genehmigung zu erteilen ist.

Für Baden-Württemberg ist derzeit noch offen, welche Gebiete zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden und welche Wohnungsanzahl als Grenzwert für das Genehmigungserfordernis festgesetzt wird.

Diese Regelungen sollen zunächst für fünf Jahre bis zum Stichtag 31.12.2025 gelten.
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.