Aktuelles

10.01.2022

Ausblick zum Jahresanfang: Die Online-Gründung von GmbHs kommt zum 1. August 2022

Videokonferenz mit Ihrem Notar, sichere digitale Identifizierung und elektronische Unterschrift – das sind die Eckpfeiler des notariellen Online-Verfahrens. Dadurch können Sie bequem vom eigenen Schreibtisch aus GmbH-Gründungen und bestimmte Anmeldungen zum Handelsregister bezüglich Einzelkaufleuten, Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen vornehmen, ohne auf die bewährte Beratungsleistung durch den Notar verzichten zu müssen. Höchste Sicherheitsstandards gewährleisten die Vertraulichkeit Ihrer Daten. (Quelle: Bundesnotarkammer).

Zum Jahresanfang wollen wir Sie über eine wichtige Neuerung informieren: Ab dem 1. August 2022 lässt der Gesetzgeber die Online-Gründung von GmbHs zu.

Diese Möglichkeit werden wir Ihnen selbstverständlich ab dem genannten Datum anbieten. Praktisch gesehen bedeutet dies, dass Sie nicht mehr zwingend physisch zu uns ins Notariat kommen müssen, sondern die Gründung auch per Videokonferenz durchführen können. Diese erfolgt über ein sicheres System der Bundesnotarkammer.

Sie als Gründer benötigen nur einen PC mit Kamera und Mikrofon, ein handelsübliches Smartphone und Ihren Personalausweis (wichtig: die Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet sein). Die Teilnahme am Verfahren erfordert eine Registrierung mit der eID-Funktion des Personalausweises. Das Auslesen der eID erfolgt einfach und sicher über Ihr Smartphone mittels einer von der Bundesnotarkammer kostenfrei zur Verfügung gestellten App.

Wir als Notare in Stuttgart dürfen im Rahmen der Online-Gründung für Sie tätig werden, wenn der Sitz der zu gründenden GmbH in Stuttgart oder den umliegenden Gemeinden im Landgerichtsbezirk Stuttgart liegt oder sich der Wohnsitz bzw. Sitz eines Gründungsgesellschafters in Stuttgart oder den umliegenden Gemeinden befindet.

Vom Gesetzgeber noch nicht zugelassen ist die Online-Gründung bei anderen Kapitalgesellschaften, insbesondere bei der Aktiengesellschaft (AG) sowie die Gründung mit Sacheinlage.

Weiterhin ist die Videobeurkundung vom Gesetzgeber zunächst nur bei der Gründung (auch in der Variante der UG), nicht aber bei späteren Satzungsänderungen zugelassen. Entsprechende Erweiterungen sind aber bereits in Diskussion.

Hierzu bereits Notar Dr. Theo Luy in der Fachzeitschrift notar Ausgabe 12/2021:
„Soweit das Verfahren der Online-Gründung sicher funktioniert und sich zumindest einer gewissen Beliebtheit in der Praxis erfreut, wird sich die Frage stellen, ob und gegebenenfalls auf welche weiteren Bereiche es ausgedehnt werden kann. Am naheliegendsten dürften insoweit zunächst solche Beurkundungen sein, die im Leben einer GmbH nach der Gründung üblicherweise vorkommen. Soweit das Online-Verfahren sich als praxistauglich erweist, könnten etwa Satzungsänderungen künftig ebenfalls im Online-Beurkundungsverfahren zugelassen werden.“

Hierfür spricht sich zwischenzeitlich auch der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung aus:
„Wir erleichtern die Gründung von Gesellschaften, indem wir die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorantreiben und Beurkundungen per Videokommunikation auch bei Gründungen mit Sacheinlage und weiteren Beschlüssen erlauben.“

Bereits zum 1. August 2022 möglich ist auch die „Online-Handelsregisteranmeldung“, und zwar bei allen Kapitalgesellschaften, diesbezüglich also nicht wie die Gründung auf die GmbH beschränkt. Personenhandelsgesellschaften sind dagegen nicht erfasst. Mithin kann nach der Gesetzeslage vorerst auch bei der GmbH & Co. KG nur bei der Verwaltungs-GmbH, nicht aber bei der Kommanditgesellschaft selber, die Online-Anmeldung durchgeführt werden.

Natürlich ist die Online-Gründung nur ein Angebot an Sie. Sie können also selbstverständlich weiterhin wie gewohnt zu uns in die Maybachstraße 20 kommen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen auch unter
www.online-verfahren.notar.de